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Verkehrswertermittlung gem. Immobilienwertermittlungsverordnung
für Immobilien aller Art
Mit unseren Wertermittlungsmethoden bereiten wir die objektspezifischen und wertrelevanten
Gegebenheiten für Ihre Immobilien transparent auf.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, zum Wertermittlungszeitpunkt
bezieht, im gewöhnlichen Geschftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten, den tatsächlichen
Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage der Immobilie zu erzielen wäre.
Siehe auch § 194 Baugesetzbuch.
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Kurzbewertung
Diese Form der Bewertung entspricht einer groben Markteinschätzung und wird i.d.R. für Immobilien
ohne besondere Merkmale hinsichtlich rechtlicher Bestandteile, wie z.B. Rechten an Grundstücken usw..
Bei dieser Bewertung wird auf beschreibende Sachverhalte weitergehend verzichtet. |
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Portfoliobewertung
Die Portfoliobewertung ist eine kostengünstige Möglichkeit, bei größeren Immobilienbeständen schnell
eine konkrete Wertübersicht zu bekommen. Unsere schnelle und aussagekräftige Bewertungsmethode
setzt i.d. R. in Anlehnung an die Ertragswertmethode auf eine Cluster-ung des Immobilienbestandes auf
und stellt so z.B. ein Instrument zur Risikofrüherkennung dar und wird von unseren Kunden als strukturierte
Einschätzung innerhalb ihres Chancen- und Risikomanagements genutzt. |
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Beleihungswert
Bei der Finanzierung einer Immobilie ist der Beleihungswert gemäß § 16 Pfandbriefgesetz in Verbindung
mit den Regelungen in der Beleihungswertverordnung maßgebend.
Wir verfügen über einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 für die Beleihungswertermittlung zertifizierten
eigenen Gutachter und können so unsere Kunden z.B. bereits bei den Vorüberlegungen zu einer möglichen
Immobilienfinanzierung oder Umfinanzierung sachverständig beraten. |